Richtlinie für Online-Fortbildungen
(E-Learnings on demand und Webinare live-online)
und Präsenzveranstaltungen für pharmazeutisches Fachpersonal und Ärzteschaft
1. Einleitung, Geltungsbereich
Die Azerta GmbH (im Folgenden Azerta) ist ein Fortbildungsunternehmen für pharmazeutisches Fachpersonal in Apotheken und für Ärzte. Das Angebot an Online- und Präsenzfortbildungen richtet sich teilweise an Apotheker/PTA/PTA, teilweise an Apotheker und Ärzte.
Mit akkreditierten Fortbildungen vermittelt Azerta medizinische und pharmazeutische Kenntnisse und Erfahrungen zur kontinuierlichen Verbesserung der Beratungsqualität in der Apotheke sowie der Beratungs- und Behandlungsqualität in der Arztpraxis mit dem Ziel der Gewährleistung einer hohen Versorgungsqualität von Patienten.
Diese Richtlinie gilt verpflichtend für alle Mitarbeitenden der Azerta sowie für alle an der Planung, Vorbereitung und Durchführung von online-Fortbildungen und Präsenzveranstaltungen Beteiligten sowie für alle an den vorgenannten Angeboten Teilnehmenden. Sie ergänzt die Bestimmungen der Azerta AGB, sowie weitergehende Regelungen, die zwischen Azerta und deren Kunden im Rahmen von gesonderten Vereinbarungen bestimmt werden.
2. Gesetzliche Grundlagen, Richtlinien und Qualitätsstandards
Bei der Erstellung industriefinanzierter, pharmazeutischer Fortbildungen, die bei Landesapothekerkammern oder der Bundesapothekerkammer akkreditiert werden, werden die „Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen – Empfehlungen der Bundesapothekerkammer“ inhaltlich und formal zu Grunde gelegt und vollumfänglich beachtet.
Bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von gesponserten Präsenzveranstaltungen, an denen Vertreter der Ärzteschaft teilnehmen, werden die „Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung“ der Bundesapothekerkammer inhaltlich und formal zu Grunde gelegt. Des Weiteren werden die Vorgaben des FSA Kodex beachtet, sowie zwingend relevante Teile der folgenden Gesetze: SGB V, HWG, UWG, StGB. Die Zusammenarbeit mit den relevanten Parteien, insbesondere den Sponsoren, Kursleitenden und Referierenden bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen unterliegt insbesondere den folgenden Grundprinzipien:
- Trennungsprinzip: der klaren Trennung zwischen Zuwendungen und etwaigen, in zeitlichem Zusammenhang stehenden Kauf-, Verordnung- und Therapiegeschäften;
- Transparenzprinzip: Offenlegung von Zuwendungen und Gegenleistungen;
- Dokumentationsprinzip: schriftlich Dokumentation aller entgeltlichen Zuwendungen und Gegenleistungen;
- Äquivalenzprinzip: dem angemessenen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung
Bei der Erstellung dieser Richtlinie haben wir im Interesse einer besseren Lesbarkeit teilweise auf die zusätzliche Verwendung der weiblichen und/oder diversen Bezeichnungen verzichtet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es durch Anwendung der männlichen Schreibweisen nicht beabsichtigt ist, irgendjemanden auszugrenzen oder zu diskriminieren, sondern die Bezeichnung als geschlechtsunabhängig zu verstehen sein soll.
3. Inhaltliche Gestaltung, Durchführungsregelungen und Veranstaltungsrichtlinien bei apothekerlichen und ärztlichen Fortbildungen
Bei der Planung, Organisation und Durchführung werden die Kriterien des FSA Kodex zu Grunde gelegt.
Die Themen-, Hotel- und Referierendenauswahl für die Veranstaltungen obliegt dem Veranstalter, der Azerta. Hotels werden nach FSA-Kriterien ausgewählt. Jeder Veranstaltung hat eine qualifizierte wissenschaftliche Leitung beizuwohnen, die Kenntnis von den Präsentationen hat, diese auf Neutralität zu prüfen und bei Verstößen korrigierend einzugreifen hat.
Die Präsentationen werden von nachweislich qualifizierten Referierenden erstellt, welche vertraglich an die Einhaltung der Vorgaben des FSA Kodex gebunden sind. Sponsoren der Veranstaltungen nehmen keinerlei Einfluss auf Präsentationsinhalte, Referierendenauswahl und Programmgestaltung. In der Räumlichkeiten, in denen die Fortbildungen abgehalten werden, ist keine Werbung erlaubt. Die Veranstaltungen werden teilweise aufgezeichnet (s.a. Abschnitt 5).
Sponsoren erhalten für das Sponsoring folgende Gegenleistung: Kennzeichnung auf Programm und Seminarunterlagen, Evaluationsergebnisse, Feedback und quantitative Teilnehmendenstatistik, ca. 4 m² Standfläche, Datenspace für herunterladbare Materialien, digitale Kongress-Tasche, zwei Teilnehmende (inkl. Außendienst).
Die Industrieausstellung findet räumlich getrennt von der Vortragsveranstaltung statt. Das Programm und der zeitliche Ablauf wird im Interesse einer Wissensvermittlung unter Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit der Teilnehmenden geplant und räumt den Vorträgen und dem Austausch einen erheblich größeren Rahmen ein als der Industrieausstellung. Eine eventuelle Bewirtung richtet sich nach den gesetzlichen Auflagen und Kodizes.
Fördersummen der Sponsoren werden auf allen Ankündigungen und Programmen unter Berücksichtigung der Kodizes und gesetzlicher Auflagen ausgewiesen.
4. Wichtige Hinweise und Regelungen für Teilnehmende
Bei ärztlichen Veranstaltungen sind ausschließlich approbierte Fachkreisangehörige als Teilnehmende zugelassen (Apotheker und Ärzteschaft). Die Veranstaltungen sind Arzt- und Apotheker-öffentlich und für den Teilnehmenden kostenfrei. Für Teilnehmende des öffentlichen Dienstes, Amtsträgern oder gleichgestellter Dienstverhältnisse (gemäß §11 und 331 StGB), ist eine Dienstherrenbescheinigung (gemäß §331 StGB) erforderlich. Nach der verbindlichen Anmeldung (§§ 145 BGB) erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung, die zur Teilnahme berechtigt und verpflichtet. Der Teilnehmende kann seine Teilnahme sofort ab Kenntnis, aber nur bis spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei absagen. Eine Absage ist ausschließlich in schriftlicher Form möglich. Die tatsächlichen Kosten pro Teilnehmendem sind weit höher als der veranschlagte pauschalisierter Schadensersatzanspruch bei Nichterscheinen (§ 309 Nr. 5 BGB). Siehe dazu auch die Azerta AGB.
Alle Veranstaltungen werden zur Akkreditierung bei der jeweiligen Landesärztekammer eingereicht. Vertreter der Ärzteschaft müssen sich vor Ort persönlich unter Angabe des vollständigen Namen und auch ihre Dienstanschrift in die Teilnehmerliste eintragen, ihren EFN-Barcode einkleben und unterschreiben. Ersatzweise hat der Teilnehmer seine Teilnahmeberechtigung z.B. durch seinen Lichtbildausweis nachzuweisen. Dies gilt gleichsinnig für Teilnehmende des öffentlichen Dienstes. Teilnehmende erhalten nach der Veranstaltung ihre Punkte über das EIV-System zugeteilt, sofern sie die volle mögliche Punktzahl erreicht haben. Die Punkte setzen sich zusammen aus Punkten für die einzelnen Vorträge und aus Punkten für die jeweiligen Fragebögen zu den Vorträgen. Ist die volle Punktzahl nicht erreicht worden, wird das Zertifikat mit den erreichten Punkten per E-Mail zugesendet. Apotheker erhalten das Zertifikat ebenfalls per E-Mail zugesendet und beantragen bei ihrer Apothekerkammer die Eintragung der Punkte im Rahmen des gegenseitigen Anerkennungsverfahrens der Kammern.
Die Verarbeitung der der Azerta zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, die bei der Nutzung der Azerta Website, bei Registrierung, Anmeldung, Zertifikaterstellung und der weiteren Verarbeitung erhoben und/oder verarbeitet werden, erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Siehe dazu auch die gesonderte Azerta Datenschutzrichtlinie.
5. Disclaimer / Gewährleistung für Inhalt und Aktualität der Veranstaltungen, Urheber- und Nutzungsrechte, Haftungsausschluss
Während der Veranstaltung werden Fotos und Filme zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Teilnehmende, die nicht auf den Aufnahmen erscheinen möchten, werden gebeten, sich vor der Veranstaltung beim Veranstalter oder beim Fotografierenden zu melden. Für Referierende wird für die Zustimmung zur Aufzeichnung sowie über weitergehende Regelungen eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.
Azerta behält sich inhaltliche, personelle, räumliche und zeitliche Veränderungen der Veranstaltungen vor, insbesondere Änderung der Vortragenden. Dies darf aber nur in sachlich begründeten Fällen passieren. Bei Absage einer Veranstaltung werden bereits gezahlte Beträge in voller Höhe an die Sponsoren zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, mit Ausnahme von Personenschäden, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Azerta schließt für die Veranstaltungen eine Veranstaltungsversicherung ab.
Die Informationen, die im Rahmen einer Veranstaltung in jedweder Form dargeboten werden, sind von den jeweiligen Referierenden bzw. den Verfassenden nach bestem Wissen und aktuellem Kenntnisstand erstellt. Die Inhalte geben ausnahmslos die persönliche Meinung der jeweiligen Referierenden bzw. der Verfassenden wieder. Die Information aus den Inhalten stellen keinen Ersatz für die konkrete Therapieentscheidung der Ärzteschaft dar. Trotz sorgfältiger Auswahl der Referierenden kann Azerta nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte Gewähr leisten oder haften. Siehe dazu auch die Azerta AGB §2.
Alle Rechte an Unterlagen in jedweder Form, die im Rahmen einer Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, verbleiben bei Azerta (bzw. deren Kunden). Die Weitergabe von Unterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung durch die Teilnehmenden ist nicht zulässig. Siehe dazu auch die Azerta AGB §5.